Erstellung einer Leitlinie für Informationssicherheit, sowie Überprüfung von Schwachpunkten innerhalb der Unternehmensprozesse, hierzu gehören die Kontrolle des Datensicherungskonzeptes, Zugriffsrechte von Mitarbeitern, Passwort-Policy, etc.
Erstellung eines internen und eines öffentlichen Verfahrensverzeichnis nach §4d, §4e BDSG,
d.h. Erstellung einer Übersicht aller verarbeitenden Stellen im Unternehmen.
Durchführen der Meldepflicht und Vorabkontrollen nach §4d BDSG
Schulung der Mitarbeiter nach §4g BDSG
Überprüfung der Mitarbeiterverpflichtung nach §5 BDSG
Jährlicher Bericht an die Geschäftsführung
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:
Andrea Hartmann, Datenschutzbeauftragte (IHK)
Jürgen Hartmann, IT-Sicherheitsexperte
Tel. 06202-126900